Rezept-Telefon für Patienten

Das Rezepttelefon mit der Rufnummer: 030 120 868 75

Ab dem 01.01.2024 werden, wie durch das Gesundheitsministerium beschlossen, in unserer Praxis für Medikamente E-Rezepte ausgestellt. BTM-Rezepte, Heilmittel wie Physiotherapie oder auch Hilfsmittel und Privatrezepte können noch nicht als E-Rezepte verordnet werden.

Bevor ein Medikamentenrezept als E-Rezept ausgestellt oder versendet werden kann, muss die Versicherungskarte in der Praxis eingelesen sein, sonst ist eine Verordnung nicht möglich!

Ist die Versicherungskarte im laufenden Quartal in unserer Praxis eingelesen, kann ab sofort die Rezeptbestellung wie gewöhnlich über das Rezepttelefon oder über die Homepage erfolgen. Zwei Werktage später können Sie dann, ohne Abholung Ihres Rezeptes in der Praxis, direkt mit Ihrer Versichertenkarte zu Ihrer Apotheke gehen. Dort erhalten Sie, nach dem Einlesen Ihrer Versichertenkarte, direkt Ihre über das E-Rezept bestellten Medikamente. Sie benötigen hierfür kein Smartphone und keine APP!

Bitte beachten Sie: Die Medikamente, die hier über das Rezepttelefon als E-Rezept bestellt wurden, können erst zwei Werktage, nach der durchgeführten Bestellung in Ihrer Apotheke abgeholt werden.

Es können nur Dauermedikamente angefordert werden, die bereits ärztlich besprochen und von uns bereits verordnet wurden.

Anfragen zu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder anderen Themen können nicht über das Rezepttelefon beantwortet oder angefordert werden können.

  • 030 120 868 75

Rezept Online anfordern

Wenn Sie bereits Patient der Hausarztpraxis Haebler sind, können Sie über dieses Bestellformular bequem Rezepte, Überweisungen und Folgeverordnungen anfordern. Füllen Sie bitte alle Felder im nachfolgenden Formular aus.

Bitte beachten Sie: ab dem 01.01.2024 werden, wie durch das Gesundheitsministerium beschlossen, in unserer Praxis für Medikamente E-Rezepte ausgestellt. BTM-Rezepte, Heilmittel wie Physiotherapie oder auch Hilfsmittel und Privatrezepte können noch nicht als E-Rezepte verordnet werden.

Bevor ein Medikamentenrezept als E-Rezept ausgestellt oder versendet werden kann, muss die Versicherungskarte in der Praxis eingelesen sein, sonst ist eine Verordnung nicht möglich!

Ist die Versicherungskarte im laufenden Quartal in unserer Praxis eingelesen, kann ab sofort die Rezeptbestellung wie gewöhnlich über das Rezepttelefon oder über die Homepage erfolgen. Zwei Werktage später können Sie dann, ohne Abholung Ihres Rezeptes in der Praxis, direkt mit Ihrer Versichertenkarte zu Ihrer Apotheke gehen. Dort erhalten Sie, nach dem Einlesen Ihrer Versichertenkarte, direkt Ihre über das E-Rezept bestellten Medikamente. Sie benötigen hierfür kein Smartphone und keine APP!

Bitte beachten Sie: Die Medikamente, die hier über das Onlineformular als E-Rezept bestellt wurden, können erst zwei Werktage, nach der durchgeführten Bestellung in Ihrer Apotheke abgeholt werden.

Es können nur Dauermedikamente angefordert werden, die bereits ärztlich besprochen und von uns bereits verordnet wurden.

Anfragen zu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder anderen Themen können nicht über das Rezepttelefon beantwortet oder angefordert werden können.

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