Rezept-Telefon für Patienten

Klassisch: Das Rezepttelefon mit der Rufnummer: 030 120 868 75

Um den Stau an der Anmeldung zu vermeiden und das Abholen von Rezepten, Überweisungen und Verordnungen schneller und einfacher gestalten zu können, nutzen Sie bitte unser Rezepttelefon. Dieses ist 24 Stunden und sieben Tage die Woche für Sie geschaltet. Es wird Ihnen im Rahmen des Anrufes Schritt für Schritt erklärt was zu tun ist. Sie können selbstverständlich auch in dem hier folgenden Bestellformular Ihren Verordnungswunsch online aufgeben.

Bitte beachten Sie, dass Rezeptbestellungen nur zu Medikamenten die in Ihrer Patientenakte hinterlegt sind und bereits durch uns verordnet wurden bearbeitet werden können. Sie benötigen zur Abholung einen gültigen Versicherungsnachweis.

Es können nur Dauermedikamente angefordert werden, die bereits ärztlich besprochen, und von uns bereits verordnet wurden.
Bitte beachten Sie, dass Anfragen zu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, oder anderen Themen, nicht über das Rezepttelefon beantwortet oder angefordert werden können.

Im Rahmen der Pandemie empfehlen wir Ihnen bereits adressierte und frankierte Umschläge in der Praxis abzugeben. So können wir Ihnen die bestellten Rezepte, Überweisungen und Verordnungen zustellen sobald Ihre Gesundheitskarte eingelesen wurde. Bitte geben Sie uns in diesem Fall bei der Bestellung über das Rezepttelefon einen Hinweis, dass Umschläge von Ihnen vorliegen und Sie eine Zustellung per Post wünschen.

Alternativ können Sie wie oben beschrieben nach dem Einlesen der Krankenversicherungskarte, ab dem 23.01.2023 auch ein elektronisches Rezept (eRezept) bestellen und sparen sich so das Abholen der Rezepte in der Praxis. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer des Rezepttelefons:

  • 030 120 868 75

Sie können Ihr Rezept zwei Werktage später vormittags von 08:30 – 12:00 Uhr und nachmittags von 15:30 – 18:00 Uhr in der Praxis abholen. Bitte beachten Sie, dass Abholungen am Mittwoch nicht möglich sind.


NEU: das elektronische Rezept (eRezept) – ab dem 23.01.23 möglich

Sollte Ihre Krankenversicherungskarte im aktuellen Quartal bereits bei uns eingelesen sein und Sie nutzen ein Smartphone, haben Sie ab sofort die Möglichkeit ein elektronisches Rezept (eRezept) zu bestellen. Hierzu müssen Sie unsere Praxis dann nicht mehr persönlich besuchen, um das Rezept abzuholen. Sie erhalten ihr eRezept in Form eines Codes über eine APP (Download über Google Play Store oder APP Store: „Das E-Rezept“, oder über Barcode -siehe unten-), den Sie dann zur Abholung ihres Medikaments in der Apotheke vorzeigen.

Sie können die erforderliche App über diesen Barcode downloaden:


Bitte beantragen Sie außerdem im Vorfeld die PIN zu Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (Versicherungskarte). Sie erhalten die PIN auf Nachfrage von Ihrer Krankenkasse.

Für die Bestellung eines eRezepts gelten die selben Voraussetzungen wie für ein klassisches Rezept, das heißt:

eRezept-Bestellungen können nur zu Medikamenten die in Ihrer Patientenakte hinterlegt sind und bereits durch uns verordnet wurden erfolgen. Es können nur Dauermedikamente angefordert werden, die bereits ärztlich besprochen, und von uns bereits verordnet wurden.

Wichtig: Wenn Sie ein eRezept wünschen, müssen Sie uns dies sowohl bei der Bestellung über das Rezepttelefon, als auch bei der Bestellung über das Online-Formular (unten) mitteilen! Außerdem benötigen Sie die PIN zu Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (Versicherungskarte), diese erhalten Sie auf Nachfrage von Ihrer Krankenkasse.

Rezept Online anfordern

Wenn Sie bereits Patient der Hausarztpraxis Haebler sind, können Sie über dieses Bestellformular bequem Rezepte, Überweisungen und Folgeverordnungen anfordern. Füllen Sie bitte alle Felder im nachfolgenden Formular aus.

    Anrede*

    Vor- und Nachname*

    E-Mail*

    E-Mail (bitte wiederholen)*

    Telefonnummer*

    Medikamente, Überweisungen, Folgeverordnungen und sonstige Anmerkungen*

    * Ich habe die Bestimmung zum Datenschutz gelesen und erkläre mich damit einverstanden. Diese Einwilligung kann ich jederzeit wiederrufen.

    (*) Pflichtfeld